Abmahnungsgefahr: Neue Angaben im Impressum durch DL-InfoV nötig

9 Jun

Online-RechtAm 17.05.2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung in Kraft getreten. Dadurch müssen Dienstleister zusätzliche Informationen zu Ihrem Unternehmen, der Art und Weise des Vertragsschlusses, Haftpflichtversicherung u.v.m. machen. Besonders für Dienstleister im Internet sind die neuen Imformationspflichten von Bedeutung: Es droht eine neue Abmahnungswelle!

Abmahnungen vorbeugen: Impressum ergänzen!

Die zahlreichen gesetzlichen Vorgaben für das Impressum müssen nun durch die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) ergänzt werden. Sie gilt für alle Dienstleister, die in der EU niedergelassen sind. Die Verordnung nennt Angaben, die dem Kunden immer zur Verfügung gestellt werden müssen und weitere Informationen, die auf Anfrage übermittelt werden müssen. Die DL-Info hat den Charakter einer so genannte verbraucherschützende Norm. Deshalb können Verstöße gegen sie von Wettbewerbern abgemahnt werden.

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Rechtlicher Hinweis: Alle Hinweise zu rechtlichen Aspekten haben reinen Empfehlungscharakter. Es handelt sich nicht um juristisch verbindliche Auskünfte. Konsultieren Sie bitte Ihren Anwalt, um rechtlich 100%ig abgesichert zu sein!

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