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> <channel><title>MECK &#124; IT-Unternehmensberatung &#124; kostenlos und neutral &#187; Recht</title> <atom:link href="http://www.meck-online.de/category/recht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.meck-online.de</link> <description>MECK &#124; IT-Unternehmensberatung &#124; kostenlos und neutral</description> <lastBuildDate>Tue, 27 Dec 2011 08:00:27 +0000</lastBuildDate> <language>en</language> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator> <item><title>Online-Shop: 7 Dinge, die Sie beachten müssen</title><link>http://www.meck-online.de/online-shop-7-dinge-die-sie-beachten-mussen/</link> <comments>http://www.meck-online.de/online-shop-7-dinge-die-sie-beachten-mussen/#comments</comments> <pubDate>Mon, 19 Dec 2011 08:00:30 +0000</pubDate> <dc:creator>Ludwig Habersetzer</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemein]]></category> <category><![CDATA[Online-Marketing]]></category> <category><![CDATA[Recht]]></category> <category><![CDATA[Online-Shop]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.meck-online.de/?p=5963</guid> <description><![CDATA[Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit wenig Know-how auf dem Gebiet des Online-Vertriebs stellen sich die Frage, ob sie den Schritt zum eigenen Online-Shop wagen oder dem Markt weiterhin fern bleiben sollen. Um dieser Frage nachzugehen, werden im Folgenden entscheidende Rahmenbedingungen mit relevanten Anforderungen an zukünftige Betreiber aufgeführt. Wer ernsthaft mit dem Gedanken [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><strong><a
href="http://www.meck-online.de/wp-content/uploads/2011/08/Einkaufswagen-web.png"><img
class="alignright size-thumbnail wp-image-6057" style="margin-left: 20px; border-width: 1px; border-color: black; border-style: solid;" title="Einkaufswagen" src="http://www.meck-online.de/wp-content/uploads/2011/08/Einkaufswagen-web-150x150.png" alt="Online-Shop, Internethandel, Online-Handel" width="150" height="150" /></a>Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit wenig Know-how auf dem Gebiet des Online-Vertriebs stellen sich die Frage, ob sie den Schritt zum eigenen Online-Shop wagen oder dem Markt weiterhin fern bleiben sollen. Um dieser Frage nachzugehen, werden im Folgenden entscheidende Rahmenbedingungen mit relevanten Anforderungen an zukünftige Betreiber aufgeführt. Wer ernsthaft mit dem Gedanken spielt einen Online-Shop zu betreiben, muss sich bewusst darüber sein, dass jeder der angesprochenen Aspekte über Erfolg und Misserfolg mitentscheidet.</strong></p><h2>1 Rechtliche Grundlagen</h2><p>Der Handel im Internet erfordert umfangreiche Kenntnisse über die gängigen rechtlichen Vorschriften. Was erlaubt ist und was nicht, wird für viele Neulinge oft überraschend sein.</p><p>Um nur ein Beispiel zu nennen: Kommt der Verkäufer nicht bereits vor dem eigentlichen Kaufabschluss seiner Belehrungspflicht gegenüber dem Kunden nach, beginnt die Widerrufsfrist erst gar nicht, was einer dauerhaften Widerrufsmöglichkeit des Kunden gleichkommt.</p><p>Generell sind alle wichtigen Bestimmungen in den AGB explizit aufzuführen, da dem Kunden sonst unnötig Rechte zum Nachteil des Online-Shop-Betreibers zustehen. Um im Zweifelsfall die rechtlichen Bestimmungen und ihre Folgen überblicken zu können, empfehlen wir jedem die Beratung durch einen Anwalt.</p><h2>2 Produktspektrum</h2><p>Da sich nicht jede Dienstleistung gleich gut über den elektronischen Vertriebsweg verkaufen lässt, muss vorab geklärt werden, inwieweit die eigenen Produkte dazu geeignet sind. Produkte, die viele Fragen durch den Kunden hervorrufen, sind generell schwieriger zu vertreiben als Produkte, die keine intensive Beratung benötigen. Je standardisierter, desto besser die Eignung eines Produkts für den Online-Verkauf. Zu dieser Gruppe gehören z. B. CDs, Bücher, Elektroartikel oder Markenkleidung. Durch Bilder, Produktbeschreibung und eindeutige Artikelbezeichnungen können hier in der Regel alle Kundenfragen ohne personellen Aufwand geklärt werden.</p><p>Generell gilt: je individueller, kundespezifischer und variantenreicher ein Produkt, desto schwieriger ist ein elektronischer Vertrieb. Andererseits ist bei standardisierten Produkten mit hoher Konkurrenz zu rechnen, was zwar dem Kunden zu Gute kommt, dem Verkäufer jedoch hohe Margen verwehrt.</p><p>Selbst hergestellte Produkte bieten dagegen ein Alleinstellungsmerkmal, das allgemein höhere Gewinne zulässt. Um bei diesen allerdings Erfolg zu haben, wird ein gutes Marketing benötigt, damit Kunden auf das eigene Produktspektrum aufmerksam und vom Kauf überzeugt werden.</p><h2>3 Konkurrenz</h2><p>Mittlerweile gibt es kaum noch Produkte oder Dienstleistungen, die nicht über das Internet angeboten werden. Diese Erkenntnis sollte man nutzen, um die Konkurrenz besser einzugrenzen. Es gilt vorab zu prüfen, wie hart der Wettbewerb ist.</p><p>Folgendes muss geklärt werden: Wie kann man sich selbst von der Konkurrenz abheben? Was liefert aus Kundensicht einen Mehrwert und wie kann dies erfolgreich vermittelt werden? Wichtige Faktoren in diesem Zusammenhang sind die Kundenzufriedenheit (Vertrauen), Lieferzeit und Qualität.</p><p>Ein gutes Beispiel für ein Unternehmen, das diese Kundenbedürfnisse frühzeitig erkannt und umgesetzt hat, ist Amazon. Trotz einer Vielzahl günstigerer und meist kleinerer Konkurrenten bevorzugen viele Kunden den Service des in Deutschland führenden Onlinehändler und dessen Vertrauenswürdigkeit. Sie sind infolgedessen bereit, geringfügig mehr für das gleiche Produkt bei Amazon auszugeben.</p><h2>4 Vertrauen</h2><p>Generell lässt sich beobachten: Je jünger die Zielgruppe, desto einfacher der Vertrieb über das Internet. Die junge Generation ist mit dem Medium Internet aufgewachsen und hat hier kaum Vorbehalte. Je älter die Zielgruppe, desto mehr Schwierigkeiten sind zu erwarten. Die Unsicherheit ist groß und ein reales Geschäft mit Ansprechpartner vor Ort erscheint vertrauenswürdiger als ein anonymer Kauf im Internet. Umso wichtiger ist hier eine seriöse Website, der Vertrauen schafft und Hemmnisse abbaut. Neben der seriösen optischen Präsentation des Online-Shops können anerkannte Prüfsiegel, Datenschutzerklärungen sowie Verschlüsselungsverfahren (SSL) beim Kaufprozess helfen.</p><p>Ein weiterer zentraler Punkt ist die Kommunikation mit dem Kunden. So sind z. B. bei Rückfragen kurze Reaktionszeiten einzuhalten, um dem Kunden zu zeigen, dass er ernst genommen wird und im Falle einer Reklamation mit einer schnellen Rückerstattung rechnen kann. Zertifizierungen vermitteln immer noch vielen Kunden ein Gefühl von Sicherheit. Immer wichtiger werden auch Kundenbewertungen, die ein realistisches Bild der Anbieter zeigen. Nur durch einen konstant guten Service ist es möglich, langfristig gute Rezensionen der Kunden zu erhalten und sich einen Stammplatz am Markt zu sichern. Man sollte sich dabei vor Augen halten: Mit jeder negativen Kritik werden einige Dutzend positive Bewertungen zunichte gemacht.</p><h2>5 Vermarktung</h2><p>Die richtige Vermarktung im World Wide Web ist ein entscheidender Faktor, der nicht unterschätzt werden darf. Zentral ist dabei eine gute Positionierung bei den führenden Suchmaschinen Google, Yahoo und Bing. Um bei Suchanfragen von potenziellen Kunden angezeigt zu werden, muss der Webshop deshalb Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung durchführen.</p><p>Darüber hinaus kann auf den Suchmaschinen aktiv Werbung geschaltet werden. Führende Vertreter sind Google AdWords sowie Yahoo Sponsored Search. Abgerechnet wird dabei pro Klick auf die geschaltete Werbeanzeige, die bloße Werbeeinblendung ist dagegen kostenfrei. Die Preise und Platzierungen sind dabei insbesondere vom Wettbewerb um einen Suchbegriff abhängig, jedoch auch von der Qualität der eigenen Anzeige und der eigenen Website. Es gilt grundsätzlich: Je größer die Konkurrenz, desto höher auch die Kosten, um auf der ersten Trefferseite zu landen.</p><p>Allerdings sollten Online-Shop-Betreiber nicht nur auf Suchmaschinen setzen, erst der richtige Marketing-Mix bringt den Erfolg. Printwerbung ist eine weitere Möglichkeit, Neu- und Stammkunden zu erreichen. Flyer und Infobroschüren sind hier gängige Vertreter. Regelmäßige Newsletter an Bestandskunden und Interessenten sind ein zusätzlicher Marketingkanal und steigern den Umsatz. Wichtig dabei ist das Einverständnis der Kunden, da die E-Mail-Werbung sonst als Spam eingestuft wird und die Kunden sich beschweren.</p><h2>6 Zeitaufwand</h2><p>Nicht zu unterschätzen ist der Zeitaufwand für den Betrieb eines gut organisierten Online-Shops. Dazu gehört die regelmäßige Aktualisierung des Artikelbestands. Neue Produkte müssen eingestellt, bestehende aktualisiert sowie veraltete gelöscht werden. Dazu gehören passende Bilder, laufende Preisanpassungen und ggf. Sonderaktionen. Sehr wichtig sind auch aussagekräftige Produktbeschreibungen, die aus Gründen der Suchmaschinentauglichkeit nicht einfach vom Hersteller übernommen werden dürfen.</p><p>Da Zahlungen ebenso wie die zugrundeliegenden Bestellungen in der Regel elektronisch eintreffen, müssen Zahlungseingänge zeitnah zugeordnet und verbucht werden. In der Zwischenzeit müssen Bestellungen versendet, Kundenanfragen beantwortet und Marketingmaßnahmen koordiniert werden.</p><p>Darüber hinaus gilt es, Wissen im Bereich Online-Recht aufzubauen, um gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Sofern die Software für den Betrieb des Online-Shops gekauft wurde, muss weitere Zeit für Wartung und Updates der Infrastruktur sowie Datensicherung eingeplant werden.</p><h2>7 Softwareauswahl</h2><p>Wenn alle vorherigen Punkte geklärt sind, kann die technische Umsetzung in Angriff genommen werden. Es gibt drei Typen von Online-Shops: Open-Source-, Miet- oder Kauflösungen. Trotz der meist ausgereiften Softwarelösungen sollte klar sein, dass nicht alle vollmundigen Marketingversprechen in der Realität eingehalten werden. Gerade für unerfahrene Neulinge wird hier ein Vergleich nötig, um auszuloten, welche Lösung am besten zu den eigenen Anforderungen passt. Vorteilhaft sind kostenlose Demoversionen, um täglich wiederkehrende Prozesse wie das Einpflegen neuer Produkte oder das Erzeugen von Rechnungen vorab testen zu können.</p><p>Bei Unternehmen, die bereits betriebswirtschaftliche Software wie ein ERP (Enterprise Resource Planning)-System einsetzen, ist es darüber hinaus wichtig, dass geeignete Schnittstellen für den Datenaustausch von der genutzten Software zum Online-Shop vorhanden sind. Existieren diese nicht, muss zukünftig ein integriertes System eingesetzt werden, das sowohl ERP- als auch Online-Shop-Funktionen aus einer Hand bietet.</p><h2>8 Fazit: Lohnt sich ein eigener Online-Shop?</h2><p>Ein eigener Online-Shop bietet auf der einen Seite erhebliche Chancen, birgt aber auch Risiken in sich. Diese werden von vielen unterschätzt. Einen erfolgreichen Online-Shop zu schaffen bedeutet höchste Anforderungen in Sachen Informatik, Logistik, Steuern und Recht. Eine erfolgreiche Umsetzung ist nur dann möglich, wenn alle genannten Risiken im Vorfeld identifiziert und eingegrenzt werden. Dann ist der Weg für einen erfolgreichen Online-Shop geebnet.</p><h2>Weitere Informationen und Quellen</h2><ul><li>Entwicklung des Onlinehandels<ul><li><a
href="http://www.esales4u.de/studien/ecommerce-studie.php">http://www.esales4u.de/studien/ecommerce-studie.php</a></li><li><a
href="http://www.elektronikpraxis.vogel.de/index.cfm?pid=903&amp;pk=157212">http://www.elektronikpraxis.vogel.de/index.cfm?pid=903&amp;pk=157212</a></li><li><a
href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,489514,00.html">http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,489514,00.html</a></li><li><a
href="http://de.statista.com/statistik/daten/studie/70525/umfrage/online-handel----entwicklung-von-umsatz-preisen-und-gewinn/">http://de.statista.com/statistik/daten/studie/70525/umfrage/online-handel&#8212;-entwicklung-von-umsatz-preisen-und-gewinn/</a></li><li><a
href="http://www.mediabrief.de/2007/11/aufwartstrend_der_deutsche_online_handel.html">http://www.mediabrief.de/2007/11/aufwartstrend_der_deutsche_online_handel.html</a></li><li><a
href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,661789,00.html">http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,661789,00.html</a></li><li><span
style="text-decoration: underline;"><a
href="http://www.onlinekosten.de/news/artikel/36869/0/Rekord-32-5-Millionen-Deutsche-kaufen-im-Netz/">http://www.onlinekosten.de/news/artikel/36869/0/Rekord-32-5-Millionen-Deutsche-kaufen-im-Netz/</a></span></li></ul></li><li>Übersicht von Online-Shop Systemen<ul><li><a
href="http://www.esales4u.de/eshop/onlineshop.php">http://www.esales4u.de/eshop/onlineshop.php</a></li><li><a
href="http://www.onlineshop-system.info/">http://www.onlineshop-system.info/</a></li><li><a
href="http://www.akademie.de/existenzgruendung/existenzgruendung/kurse/existenzgruendung-mit-online-shop/shop-system-online-shop/online-shop-existenzgruendung-gruenden.html">http://www.akademie.de/existenzgruendung/existenzgruendung/kurse/existenzgruendung-mit-online-shop/shop-system-online-shop/online-shop-existenzgruendung-gruenden.html</a></li></ul></li><li>Checkliste häufige Fehler und Musterformulierungen für Onlineshop Systeme<ul><li><a
href="http://www.bitkom.org/de/publikationen/38336_30792.aspx">http://www.bitkom.org/de/publikationen/38336_30792.aspx</a></li><li><a
href="http://www.esales4u.de/eshop/onlineshop-auswahl.php">http://www.esales4u.de/eshop/onlineshop-auswahl.php</a></li><li><a
href="http://internet.magnus.de/netzleben/artikel/22-tipps-abmahnung-ad-online-shop-rechtssicher-inkl-fibel-download.html">http://internet.magnus.de/netzleben/artikel/22-tipps-abmahnung-ad-online-shop-rechtssicher-inkl-fibel-download.html</a></li><li><a
href="http://www.unternehmer.de/checkliste-so-optimieren-sie-ihren-online-shop-11559">http://www.unternehmer.de/checkliste-so-optimieren-sie-ihren-online-shop-11559</a></li><li><a
href="http://www.online-shopping-infos.de/Serioese-Shopanbieter.html">http://www.online-shopping-infos.de/Serioese-Shopanbieter.html</a></li></ul></li><li>Suchmaschinenoptimierung Tipps und Problemfelder<ul><li><a
href="http://www.e-vendo.de/Warenwirtschaft-ERP-Shopsystem/Produktbeschreibung/Shopsystem-Shopsoftware-Onlineshop-Webshop/SEO-Suchmaschinen-Optimierung-Google-Co-.htm">http://www.e-vendo.de/Warenwirtschaft-ERP-Shopsystem/Produktbeschreibung/Shopsystem-Shopsoftware-Onlineshop-Webshop/SEO-Suchmaschinen-Optimierung-Google-Co-.htm</a></li><li><a
href="http://www.bloofusion.de/news-artikel/standpunkt/seo-fuer-shops/index.shtml">http://www.bloofusion.de/news-artikel/standpunkt/seo-fuer-shops/index.shtml</a></li></ul></li></ul> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.meck-online.de/online-shop-7-dinge-die-sie-beachten-mussen/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Kostenloses Skript zum Internet-Recht in aktualisierter Version</title><link>http://www.meck-online.de/kostenloses-skript-zum-internet-recht-in-aktualisierter-version-1/</link> <comments>http://www.meck-online.de/kostenloses-skript-zum-internet-recht-in-aktualisierter-version-1/#comments</comments> <pubDate>Mon, 21 Nov 2011 08:07:48 +0000</pubDate> <dc:creator>Ludwig Habersetzer</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemein]]></category> <category><![CDATA[Informationsmaterialien]]></category> <category><![CDATA[Recht]]></category> <category><![CDATA[Datenschutzerklärung]]></category> <category><![CDATA[Datenschutzhinweis]]></category> <category><![CDATA[Disclaimer]]></category> <category><![CDATA[Domainrecht]]></category> <category><![CDATA[Impressum]]></category> <category><![CDATA[Internet-Recht]]></category> <category><![CDATA[Internetrecht]]></category> <category><![CDATA[Online-Recht]]></category> <category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category> <category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category> <category><![CDATA[Widerrufsrecht]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.meck-online.de/?p=6444</guid> <description><![CDATA[Neuauflage des Internetrecht-Kompendium der Uni Münster Zweimal im Jahr aktualisiert Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Universität Münster sein kostenloses Internetrecht-Kompendium. Nun steht eine neue Auflage mit neuen Urteilen und Literaturhinweisen auf den Seiten der Universität Münster zum Download bereit. Der &#8220;Rechtsnavigator&#8221; verdeutlicht Unternehmen die Rechtslage im Internet. Das erstmals im Jahre 2003 veröffentlichte Skriptum [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<h1>Neuauflage des Internetrecht-Kompendium der Uni Münster</h1><p><img
class="size-full wp-image-1184 alignright" style="border: 1px solid black; margin-left: 10px;" title="recht" src="http://www.meck-online.de/wp-content/uploads/2010/01/recht.jpg" alt="Online-Recht" width="164" height="120" />Zweimal im Jahr aktualisiert Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Universität Münster sein kostenloses Internetrecht-Kompendium. Nun steht eine neue Auflage mit neuen Urteilen und Literaturhinweisen auf den Seiten der Universität Münster zum Download bereit. Der &#8220;Rechtsnavigator&#8221; verdeutlicht Unternehmen die Rechtslage im Internet. Das erstmals im Jahre 2003 veröffentlichte Skriptum richtet sich nach den Bedürfnissen der Internetanbieter: &#8220;Diese brauchen, um im Internet auftreten zu können,</p><ul><li>eine Kennung (dies verweist auf das Domainrecht),</li><li>Inhalte (ein Tummelplatz für das Immaterialgüterrecht),</li><li>Werbung und Marketing (hier kommen die Wettbewerbsrechtler zu Wort),</li><li>den Kontakt zum Kunden (was zu Ausführungen zum Vertragsschluss und zum E-Commerce-Recht führt)</li><li>sowie Daten der Kunden (hier kontrollieren die Experten des Datenschutzrechts).</li></ul><p>Abschließend findet sich noch ein Abschnitt zu der Frage, wer für alle diese Rechtsanforderungen haftet. Schließlich wird auch noch auf das Problem der Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen im Internet eingegangen. Gerade das Vollstreckungsrecht ist der archimedische Punkt der Internetdiskussion” (Quelle: Vorwort des Skriptums Internetrecht von Prof. Hoeren).</p><p><a
title="Zum Download des Internetrecht-Kompendium der Universität Münster (Prof. Hoeren)" href="http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Internetrecht_Oktober_2011.pdf" target="_blank">Zum Download des Internetrecht-Kompendium</a> (Stand Oktober 2011)</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.meck-online.de/kostenloses-skript-zum-internet-recht-in-aktualisierter-version-1/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Infografik zu Social Media Richtlinien</title><link>http://www.meck-online.de/infografik-zu-social-media-richtlinien/</link> <comments>http://www.meck-online.de/infografik-zu-social-media-richtlinien/#comments</comments> <pubDate>Thu, 13 Oct 2011 13:43:57 +0000</pubDate> <dc:creator>Ludwig Habersetzer</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemein]]></category> <category><![CDATA[Facebook]]></category> <category><![CDATA[Recht]]></category> <category><![CDATA[Infografik]]></category> <category><![CDATA[Social Media]]></category> <category><![CDATA[Social Media Richtlinien]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.meck-online.de/?p=6300</guid> <description><![CDATA[Die Agentur für Medienbeobachtungen AUSSCHNITT hat eine interessante Infografik zum Thema Social Media Guidelines veröffentlicht. Solche Richtlinien dienen Unternehmen dazu, die Nutzung sozialer Medien wie Facebook, Twitter, YouTube oder XING zu regeln. Dadurch können Mitarbeiter besser als &#8220;Botschafter&#8221; eingesetzt und Haftungsansprüche gemindert werden. Quelle: http://www.ausschnitt.de/socialmediainfografik Studie: http://www.ausschnitt.de/socialmediaguidelines &#160;]]></description> <content:encoded><![CDATA[<div
id="attachment_6302" class="wp-caption alignright" style="width: 160px"><img
class="size-thumbnail wp-image-6302  " title="Social Media Infografik" src="http://www.meck-online.de/wp-content/uploads/2011/10/socialmediainfografik-150x150.jpg" alt="Social Media Infografik" width="150" height="150" /><p
class="wp-caption-text">(c) ausschnitt.de</p></div><p><strong>Die Agentur für Medienbeobachtungen AUSSCHNITT hat eine interessante Infografik zum Thema Social Media Guidelines veröffentlicht. Solche Richtlinien dienen Unternehmen dazu, die Nutzung sozialer Medien wie Facebook, Twitter, YouTube oder XING zu regeln. Dadurch können Mitarbeiter besser als &#8220;Botschafter&#8221; eingesetzt und Haftungsansprüche gemindert werden.</strong></p><p>Quelle: <a
href="http://www.ausschnitt.de/socialmediainfografik">http://www.ausschnitt.de/socialmediainfografik<br
/> </a>Studie: <a
href="http://www.ausschnitt.de/socialmediaguidelines">http://www.ausschnitt.de/socialmediaguidelines</a></p><div
id="attachment_6302" class="wp-caption alignnone" style="width: 520px"><a
href="http://www.ausschnitt.de/socialmediainfografik"><img
class="size-full wp-image-6302" title="Social Media Infografik" src="http://www.meck-online.de/wp-content/uploads/2011/10/socialmediainfografik.jpg" alt="Social Media Infografik" width="510" height="1447" /></a><p
class="wp-caption-text">(c) ausschnitt.de</p></div><p>&nbsp;</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.meck-online.de/infografik-zu-social-media-richtlinien/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Xamit-Studie: Mehr Auswahl für Webseitenbetreiber</title><link>http://www.meck-online.de/xamit-studie-mehr-auswahl-fur-webseitenbetreiber/</link> <comments>http://www.meck-online.de/xamit-studie-mehr-auswahl-fur-webseitenbetreiber/#comments</comments> <pubDate>Thu, 29 Sep 2011 08:00:04 +0000</pubDate> <dc:creator>Ludwig Habersetzer</dc:creator> <category><![CDATA[Informationssicherheit]]></category> <category><![CDATA[Recht]]></category> <category><![CDATA[Studien]]></category> <category><![CDATA[Datenschutz]]></category> <category><![CDATA[Internet-Recht]]></category> <category><![CDATA[Internetrecht]]></category> <category><![CDATA[Online-Recht]]></category> <category><![CDATA[Website]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.meck-online.de/?p=6131</guid> <description><![CDATA[Sechs der getesteten Webstatistikdienste sind datenschutzkonform einsetzbar Ein Update der Xamit-Studie Studie &#8220;Webstatistiken im Test &#8211; Welcher Dienst ist in Deutschland legal?&#8221; zeigt, dass sechs der getesteten Webstatistikdienste datenschutzkonform einsetzbar sind: Econda, eTracker, stats4free, Webtrekk, Webtrends und Wiredminds. Die außer Konkurrenz betrachtete Reichweitenmessung der IVW kann ebenfalls datenschutzkonform eingesetzt werden. Laut des technischen Dienstleisters, der [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<h2>Sechs der getesteten Webstatistikdienste sind datenschutzkonform einsetzbar</h2><p><img
class="alignright size-thumbnail wp-image-3438" style="margin-left: 20px; border-width: 1px; border-color: black; border-style: solid;" title="teil6-analytics2" src="http://www.meck-online.de/wp-content/uploads/2010/08/teil6-analytics2-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></p><p>Ein Update der Xamit-Studie Studie &#8220;Webstatistiken im Test &#8211; Welcher Dienst ist in Deutschland legal?&#8221; zeigt, dass sechs der getesteten Webstatistikdienste datenschutzkonform einsetzbar sind: Econda, eTracker, stats4free, Webtrekk, Webtrends und Wiredminds. Die außer Konkurrenz betrachtete Reichweitenmessung der IVW kann ebenfalls datenschutzkonform eingesetzt werden. Laut des technischen Dienstleisters, der Infonline GmbH, erfolgte hierzu eine Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden aller Bundesländer.</p><p>Im Laufe der Updates sind Anbieter in die Studie aufgenommen worden. Dazu gehört bspw. Webtrekk, die bereits vor unserer Studie eine datenschutzkonforme Dienstleistung anboten. Als Folge der Veröffentlichung unserer Studie &#8220;Webstatistiken im Test&#8221; haben einige andere Anbieter ihre Dienste überarbeitet. Für Betreiber von Webseiten heißt das, dass sie heute noch mehr Auswahl an Webstatistik-Diensten haben, die nach den Kriterien des Düsseldorfer Kreises eingesetzt werden können.</p><h2><span
class="Apple-style-span" style="font-size: 13px; font-weight: normal;">Die vollständige Studie steht <a
href="http://www.xamit-leistungen.de/Studien_und_Tests/index.php">hier zum kostenlosen Download</a> bereit. Neben den detaillierten Untersuchungsergebnissen sind darin auch weitere Informationen sowie eine Checkliste zur gesetzeskonformen Gestaltung von Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG enthalten.</span></h2><h2><strong>Über Xamit</strong></h2><p>Die Xamit Bewertungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, ist spezialisiert auf Datenschutz- und IT-Sicherheitsfragen sowie Herausgeber zahlreicher Studien rund um die Themen Datenschutz und IT-Sicherheit. Xamit-Experten vereinen IT-technisches, betriebswirtschaftliches und rechtliches Know-how. Sie stellen externe Datenschutzbeauftragte (TÜV-geprüft), beraten bei Genehmigungsverfahren und meldepflichtigen Vorfällen, organisieren Datenschutz in internationalen Konzernen und unterstützen bei Datenschutzprüfungen durch Aufsichtsbehörden.</p><p>Quelle: xamit.de</p><p>Hinweis: Seit Kurzem kann auch <a
href="http://www.meck-online.de/datenschutzer-erklaren-google-analytics-darf-genutzt-werden/">Google Analytics datenschutzkonform eingesetzt werden</a>. Vermutlich wird es deshalb bald ein Update der Xamit-Studie geben.<br
/> Update 05.10.2011: Gestern hat Xamit seine Studie aktualisiert. Der Link bleibt bestehen.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.meck-online.de/xamit-studie-mehr-auswahl-fur-webseitenbetreiber/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Datenschützer erklären: Google Analytics darf genutzt werden</title><link>http://www.meck-online.de/datenschutzer-erklaren-google-analytics-darf-genutzt-werden/</link> <comments>http://www.meck-online.de/datenschutzer-erklaren-google-analytics-darf-genutzt-werden/#comments</comments> <pubDate>Mon, 26 Sep 2011 08:00:41 +0000</pubDate> <dc:creator>Ludwig Habersetzer</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemein]]></category> <category><![CDATA[Informationssicherheit]]></category> <category><![CDATA[Online-Marketing]]></category> <category><![CDATA[Recht]]></category> <category><![CDATA[Datenschutz]]></category> <category><![CDATA[GA]]></category> <category><![CDATA[Google Analytics]]></category> <category><![CDATA[Internet-Recht]]></category> <category><![CDATA[IT-Sicherheit]]></category> <category><![CDATA[Online-Recht]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.meck-online.de/?p=6200</guid> <description><![CDATA[Seit Ende 2009 stehen Google und deutsche Datenschützer im Gespräch. Nun haben beide sich geeinigt: Google Analytics kann mit bestimmten Einstellungen datenschutzkonform eingesetzt werden. Google bietet schon seit längerem eine Anonymisierung der IP an. Nun wurde dies um eine Möglichkeit zum Opt-Out für alle gängigen Browser und einen Mustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung ergänzt. Unten finden Sie [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><img
class="alignright size-full wp-image-1184" style="margin-left: 20px; border-width: 1px; border-color: black; border-style: solid;" title="recht" src="http://www.meck-online.de/wp-content/uploads/2010/01/recht.jpg" alt="Online-Recht" width="164" height="120" /></p><p>Seit Ende 2009 stehen Google und deutsche Datenschützer im Gespräch. Nun haben beide sich geeinigt: Google Analytics kann mit bestimmten Einstellungen datenschutzkonform eingesetzt werden. Google bietet schon seit längerem eine Anonymisierung der IP an. Nun wurde dies um eine Möglichkeit zum Opt-Out für alle gängigen Browser und einen Mustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung ergänzt. Unten finden Sie eine kleine Anleitung, wie Sie Google Analytics datenschutzkonform einrichten.</p><h2>Zur Einigung zwischen Datenschützern und Google</h2><p>In einer <a
href="http://www.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/beanstandungsfreier-betrieb-von-google-analytics-ab-sofort-moeglich.html" target="_blank">Pressemeldung des hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit</a> heißt es:</p><blockquote><p>&#8220;Insbesondere hat Google das Verfahren dahingehend geändert, dass</p><ul><li>den Nutzern die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten eingeräumt wird. Google stellt ein so genanntes Deaktivierungs-Add-On zur Verfügung (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de). Dieses Add-On war bisher für Internet Explorer, Firefox und Google Chrome verfügbar. Google hat nun Safari und Opera hinzugefügt, so dass alle gängigen Browser berücksichtigt sind;</li><li>auf Anforderung des Webseitenbetreibers das letzte Oktett der IP-Adresse vor jeglicher Speicherung gelöscht wird, so dass darüber keine Identifizierung des Nutzers mehr möglich ist. Die Löschung erfolgt innerhalb Europas;</li><li>mit den Webseitenbetreibern ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abgeschlossen werden soll.</li></ul><p>Für Webseitenbetreiber stellt der Hamburgische Datenschutzbeauftragte besondere Hinweise auf seiner Homepage www.datenschutz-hamburg.de zur Verfügung. Macht ein Webseitenbetreiber von diesen Möglichkeiten Gebrauch, wird dadurch ein beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics gewährleistet.&#8221;</p></blockquote><h2>In 4 Schritten zum datenschutzkonformen Google Analytics</h2><p>Folgende Maßnahmen sollten Website-Betreiber ergreifen, wenn sie Google Analytics einsetzen</p><ol><li>Den Tracking-Code um das <a
href="http://code.google.com/intl/de/apis/analytics/docs/gaJS/gaJSApi_gat.html#_gat._anonymizeIp" target="_blank">Snippet “_anonymizeIp()”</a> ergänzen, um die letzten 8bit der IP-Adresse zu kappen.</li><li>Einen <a
href="http://www.google.at/intl/de_ALL/analytics/tos.pdf" target="_blank">Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung</a> ausfüllen und mit einem frankiertem Rückumschlag an Google schicken. Details und Adresse finden Sie hinter dem Link.</li><li>Ergänzen Sie die Datenschutzerklärung auf Ihrer Website mit dem <a
href="http://spreerecht.de/datenschutz/2011-09/google-analytics-rechtssicher-nutzen-anleitung-fuer-webmaster" target="_blank">Muster von Google</a>, das Sie unter 8. in den Nutzungsbedingungen finden.</li><li>Löschen Sie alle bisher durch Google Analytics erhobenen Daten. Dazu muss der Google-Analytics-Account gelöscht und ein neuer angelegt werden. Alternativen scheint es bislang nicht zu geben.</li></ol><h2>Quellen und weiterführende Informationen:</h2><div>Nachfolgende empfehlenswerte Websites:</div><div><ul><li><a
href="http://www.datenschutz-hamburg.de/uploads/media/GoogleAnalytics_Hinweise_Webseitenbetreiber_in_Hamburg.pdf" target="_blank">Hinweise vom hamburgischen Datenschutzbeauftragten für Website-Betreiber zur Nutzung von GA</a></li><li><a
href="http://spreerecht.de/datenschutz/2011-09/google-analytics-rechtssicher-nutzen-anleitung-fuer-webmaster" target="_blank">Anleitung zum rechtssicheren Einsatz von Google Analytics auf Spreerecht.de</a></li><li><a
href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,786399,00.html" target="_blank">Meldung auf Spiegel Online</a></li></ul></div> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.meck-online.de/datenschutzer-erklaren-google-analytics-darf-genutzt-werden/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Achtung Online-Händler: Änderung des Widerrufsrechts</title><link>http://www.meck-online.de/achtung-online-haendler-aenderung-des-widerrufsrechts/</link> <comments>http://www.meck-online.de/achtung-online-haendler-aenderung-des-widerrufsrechts/#comments</comments> <pubDate>Thu, 22 Sep 2011 08:00:52 +0000</pubDate> <dc:creator>Ludwig Habersetzer</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemein]]></category> <category><![CDATA[Recht]]></category> <category><![CDATA[Internet-Recht]]></category> <category><![CDATA[Online-Recht]]></category> <category><![CDATA[Online-Shop]]></category> <category><![CDATA[Widerruf]]></category> <category><![CDATA[Widerrufsrecht]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.meck-online.de/?p=6193</guid> <description><![CDATA[Am 04. August 2011 sind neue Regelungen im Widerrufsrecht in Kraft getreten. Online-Shop-Betreiber müssen diese bis spätesten zum 04. November 2011 umgesetzt haben, sonst drohen Abmahnungen.  Grund für die Änderungen ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Am 03. September 2009 hat dieser entschieden, dass die bislang in Deutschland bestehenden Wertersatzvorschriften nicht mit europäischen Recht vereinbar [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><a
href="http://www.meck-online.de/wp-content/uploads/2010/01/recht.jpg"><img
class="alignright size-full wp-image-1184" style="margin-left: 10px; margin-bottom: 10px; border-width: 1px; border-color: black; border-style: solid;" title="recht" src="http://www.meck-online.de/wp-content/uploads/2010/01/recht.jpg" alt="Online-Recht" width="164" height="120" /></a></p><p><strong>Am 04. August 2011 sind neue Regelungen im Widerrufsrecht in Kraft getreten. Online-Shop-Betreiber müssen diese bis spätesten zum 04. November 2011 umgesetzt haben, sonst drohen Abmahnungen. </strong></p><p>Grund für die Änderungen ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Am 03. September 2009 hat dieser entschieden, dass die bislang in Deutschland bestehenden Wertersatzvorschriften nicht mit europäischen Recht vereinbar sind.</p><p>Betroffen sind § 312e und § 357 Abs. 3 BGB, in denen die Formulierung des Wertersatz an das Europäische Recht angepasst wurde. Die Muster-Widerrufsbelehrung des Gesetzgebers muss allerdings jeder Online-Händler an die jeweils angebotenen Waren und Dienstleistungen anpassen.</p><p>Das MECK empfiehlt allen Online-Shop-Inhabern, sich zu informieren und notwendige Änderungen vorzunehmen. Da das MECK keine Rechtsberatung durchführen darf, weisen wir auf die Änderungen lediglich hin und empfehlen allen Online-Shop-Betreibern einen Rechtsanwalt zu konsultieren.</p><p>Weitere Informationen und ein kostenloses Whitepaper finden Sie unter: <a
href="http://www.trustedshops.de/shop-info/widerrufsbelehrung2011/" target="_blank">http://www.trustedshops.de/shop-info/widerrufsbelehrung2011/</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.meck-online.de/achtung-online-haendler-aenderung-des-widerrufsrechts/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Ratgeber zum Internetrecht mit Checklisten, Vorlagen und Tipps</title><link>http://www.meck-online.de/ratgeber-zu-impressum-datenschutzerklaerung-wiederruf-it-recht/</link> <comments>http://www.meck-online.de/ratgeber-zu-impressum-datenschutzerklaerung-wiederruf-it-recht/#comments</comments> <pubDate>Thu, 07 Jul 2011 08:00:17 +0000</pubDate> <dc:creator>Ludwig Habersetzer</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemein]]></category> <category><![CDATA[Recht]]></category> <category><![CDATA[Datenschtuzerklärung]]></category> <category><![CDATA[Impressum]]></category> <category><![CDATA[Informationspflichten]]></category> <category><![CDATA[Internet-Recht]]></category> <category><![CDATA[IT-Recht]]></category> <category><![CDATA[Online-Recht]]></category> <category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.meck-online.de/?p=5934</guid> <description><![CDATA[Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung. Marken- und Urheberrecht. Neben inhaltlich-/gestalterischen Aspekten müssen Websites und Online-Shops vieles im IT-Recht beachten. Die Missachtung dieser Vorgaben kann durch Abmahnungen sehr teuer werden. Ein Praxisratgeber des NEG zeigt Ihnen für die vier Bereiche „Anbieterkennzeichnung“ (Impressum), „Online-Shop“, „Datenschutz“ und „inhaltliche Rechtsverletzungen“ den heutigen Stand der Rechtsprechung; zudem werden Checklisten zur Überprüfung und [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><a
href="http://www.meck-online.de/wp-content/uploads/2011/07/Leitfaden-Rechtssichere-Internetseiten.pdf"><img
class="alignright size-full wp-image-5936" style="margin-left: 10px; border: 1px solid black;" title="Leitfaden Rechtssichere Internetseiten mit Checklisten und Vorlagen zu Impressum, Datenschutzerklärung" src="http://www.meck-online.de/wp-content/uploads/2011/07/ratgeber-internet-recht-impressum-datenschutz.png" alt="Leitfaden Rechtssichere Internetseiten mit Checklisten und Vorlagen zu Impressum, Datenschutzerklärung" width="150" height="213" /></a></p><p><strong>Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung. Marken- und Urheberrecht. Neben inhaltlich-/gestalterischen Aspekten müssen Websites und Online-Shops vieles im IT-Recht beachten. Die Missachtung dieser Vorgaben kann durch Abmahnungen sehr teuer werden. Ein Praxisratgeber des NEG zeigt Ihnen für die vier Bereiche „Anbieterkennzeichnung“ (Impressum), „Online-Shop“, „Datenschutz“ und „inhaltliche Rechtsverletzungen“ den heutigen Stand der Rechtsprechung; zudem werden Checklisten zur Überprüfung und Mustertexte für Impressum sowie Datenschutzerklärungen zur Verfügung gestellt. </strong></p><p><strong><a
href="http://www.meck-online.de/wp-content/uploads/2011/07/Leitfaden-Rechtssichere-Internetseiten.pdf">Jetzt kostenlos downloaden&#8230;</a></strong></p><p>Internetauftritte sind die Visitenkarten von Unternehmen: Sie gehören zu den zentralen Kommunikationsmitteln, um Kunden zu erreichen und zu binden. Eine professionelle und gut durchdachte Website trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu verbessern. Sie wird damit zu einem immer wichtigeren Erfolgsfaktor.</p><h2>Vertrauen und Seriösität im Blickpunkt</h2><p>Neben inhaltlich-/gestalterischen Aspekten dürfen bei Websites auch technische, organisatorische und insbesondere rechtliche Gesichtspunkte nicht unberücksichtigt bleiben. Vertrauen und Seriösität des Online-Anbieters stehen immer mehr im Blickpunkt. Nur wer diese Anforderungen an eine Internetseite erfüllt, hat Chancen, dass aus Besuchern Stammkunden werden. Insbesondere dem Aufbau von Vertrauen und der Seriösität der Online-Anbieter hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren verstärkt Rechnung getragen. Es wurden immer weitergehende Informations- und Verhaltenspflichten für Internetseitenbetreiber aufgestellt, die in der Rechtspraxis täglich weiter ausgeformt werden. Kaum eine Woche vergeht, ohne dass einschlägige Urteile bekannt werden. Je nachdem, ob Ihre Internetseite in erster Linie der Unternehmensdarstellung dient oder ob Sie darüber (auch) Handel betreiben, sind unterschiedliche Gesetze und Normen zu berücksichtigen. Besonders im elektronischenGeschäftsverkehr (E-Commerce) existieren etwa mit dem Widerrufsrecht oder dem Datenschutz Vorgaben, die Nichtjuristen nicht beherrschen können. Die Missachtung dieser Vorgaben kann aber sehr teuer werden.</p><h2>Internet-Recht kompakt</h2><p>Dieser Praxisratgeber zeigt Ihnen für die vier Bereiche „Anbieterkennzeichnung“ (Impressum), „Online-Shop“, „Datenschutz“ und „inhaltliche Rechtsverletzungen“ den heutigen Stand der Rechtsprechung; zudem werden Checklisten zur Überprüfung und Mustertexte für Impressum sowie Datenschutzerklärungen zur Verfügung gestellt. Die He- rausgeber empfehlen aufgrund der geschilderten Dynamik der Rechtsprechung darüber hinaus, alle rechtlichen Vorschriften in bestimmten zeitlichen Abständen von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.</p><h2><a
href="http://www.meck-online.de/wp-content/uploads/2011/07/Leitfaden-Rechtssichere-Internetseiten.pdf">&gt;&gt; Ratgeber Online-Recht downloaden&#8230;</a></h2> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.meck-online.de/ratgeber-zu-impressum-datenschutzerklaerung-wiederruf-it-recht/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Facebook Social Plug-ins und der Datenschutz (Like Box &amp; Gefällt mir)</title><link>http://www.meck-online.de/facebook-social-plug-ins-datenschutzhinweis-like-box-gefaellt-mir/</link> <comments>http://www.meck-online.de/facebook-social-plug-ins-datenschutzhinweis-like-box-gefaellt-mir/#comments</comments> <pubDate>Mon, 04 Apr 2011 08:00:38 +0000</pubDate> <dc:creator>cHerberhold</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemein]]></category> <category><![CDATA[Facebook]]></category> <category><![CDATA[Internet-Technologie]]></category> <category><![CDATA[Recht]]></category> <category><![CDATA[Web 2.0]]></category> <category><![CDATA[Datenschutz]]></category> <category><![CDATA[Facebook Social Plug-in]]></category> <category><![CDATA[Internet]]></category> <category><![CDATA[Open Graph]]></category> <category><![CDATA[Social Graph]]></category> <category><![CDATA[Social Media]]></category> <category><![CDATA[Social Networking]]></category> <category><![CDATA[Social Plug-ins]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.meck-online.de/?p=4216</guid> <description><![CDATA[Was sind Facebook Social Plug-ins? Social Plug-ins sind Anwendungen, die die eigene Webseite mit Facebook verbinden. Nimmt man es genau, bietet der Website-Betreiber damit dem Internet-User an, sich mit Facebook automatisch zu verbinden und die Website weiter zu empfehlen. Ein bekanntes Beispiel ist die Like Box. Mehr Informationen zu Social Plug-Ins in unserem Blog auf [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<h2>Was sind Facebook Social Plug-ins?</h2><div
class="wp-caption alignright" style="width: 138px"><img
class="  " title="Social Plugin Like Box: Datenschutz-Problem?" src="http://developers.facebook.com/attachment/likebox.png" alt="Social Plugin Like Box: Datenschutz-Problem?" width="128" height="88" /><p
class="wp-caption-text">Like Box</p></div><p>Social  Plug-ins sind Anwendungen, die die eigene <strong>Webseite mit Facebook</strong> verbinden. Nimmt man es genau, bietet der Website-Betreiber damit dem Internet-User an, sich mit Facebook automatisch zu verbinden und die Website weiter zu empfehlen. Ein bekanntes Beispiel ist die Like Box. Mehr Informationen zu Social Plug-Ins in unserem Blog auf deutsch: <a
title="Übersicht der Facebook Social Plug-Ins wie die Like Box &amp; Gefällt mir-Button" rel="bookmark" href="http://www.meck-online.de/allgemein/ubersicht-der-facebook-social-plug-ins-wie-die-like-box-gefallt-mir-button/">Übersicht der Facebook Social Plug-Ins wie die Like Box &amp; Gefällt mir-Button</a>.</p><h2>Der gläserne Verbraucher durch Like Box und Gefällt mir Button?</h2><p>Im Internet können <strong>Daten und Informationen</strong> über Nutzer ohne großen Anstrengungen gesammelt werden. Dabei geht es nicht nur um solche Daten, die  im Internet freiwillig angegeben werden. Im Internet kann unter Umständen das gesamte Verhalten von Nutzern verfolgt und protokolliert werden. Denn durch Cookies und ähnliche Werkzeuge können Betreiber von Websites <strong>Bewegungsprofile von Nutzern</strong> anlegen. Besuchte Seiten, die Verweildauer sowie Suchanfragen in Suchmaschinen werden ausgewertet.</p><p>Dennoch: Diese Nutzerdaten können meistens &#8220;nur&#8221; mit einer IP-Adresse in Verbindung gebracht werden, von der noch nicht klar ist, ob Sie ein personenbezogenes Datum ist oder nicht. Eindeutig persönliche Daten wie Namen etc. bleiben dem Website-Betreiber i.d.R. unbekannt. Und natürlich kennt der Betreiber der Website nur die Daten, die auf seiner Website gesammelt wurden.</p><p>Durch Social Plug-ins besteht zusätzlich die Gefahr, dass sich das <strong>Privatsphäre-Problem von Facebook</strong> auf das ganze Internet überträgt. Inhalte sozialer Netzwerke, Daten über menschliche Beziehungen, Interessen und <strong>besuchte Websites</strong> können leicht aus einem ursprünglich gesichtslosen Nutzerprofil ein soziales Profil erzeugen.</p><h2>Was sagen die Rechtsanwälte?</h2><p>Wenn Betreiber von Websites Social Plug-ins integrieren, ermöglichen Sie es Facebook, viele Daten ohne Kenntnis und Einverständnis der Besucher zu sammeln. Denn die Plug-ins sind nicht Bestandteil der Website! Sie werden stattdessen <strong>von Facebook-Servern nachgeladen</strong>. Somit tauscht jeder Besucher einer Website mit einer Like Box oder dem Gefällt-mir-Button Daten mit Facebook aus, selbst wenn er nicht bei Facebook registriert und angemeldet ist. Denn die Facebook Social Plugins kann man nicht deaktivieren. Aus Sicht des deutschen Datenschutzes ist das problematisch.</p><h3>Social Plug-Ins nur mit Einwilligung der Besucher?</h3><p>Dürfen deshalb <strong>Social Plug-ins nur mit Einwilligung der Nutzer</strong> in die Website geladen werden? Der <a
href="http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/11/08/facebook-gefallt-mir-vs-datenschutz/" target="_blank">Shopbetreiber-Blog</a> gibt hierzu folgende Antwort:</p><blockquote><p>&#8220;Durch die Möglichkeit der Zuordnung des Seitenbesuchs eines  eingeloggten Facebook-Nutzers zu dessen Facebook-Profil, muss zumindest  für diesen Fall von einer direkten Personenbeziehbarkeit der an Facebook  übertragenen Daten ausgegangen werden.</p><p>Geht man darüber hinaus davon aus, dass die IP-Adresse immer  personenbezogen ist (nicht abschließend geklärt) und wird diese  tatsächlich auch von nicht bei Facebook eingeloggten Seitenbesuchern  übertragen und gespeichert, stellt auch dies eine Übermittlung  personenbezogener Daten an Facebook dar.</p></blockquote><p>Das Bundesdatenschutzgesetz und Telemediengesetz (vgl. § 4 Abs. 1 BDSG und § 12 Abs. 1 TMG) verlangen aber eine Einwilligung der betroffenen Person vor der Erhebung personenbezogener Daten. Viele Datenschützer sind daher der Meinung, dass Facebook-Plug-ins nur verwendet werden dürfen, wenn eine Einwilligung des Website-Besuches vor dem Laden der Plug-ins erfolgt. Die Umsetzung dieser Vorgaben gestaltet sich allerdings schwierig, aber möglich (siehe unten).</p><h3>Reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung?</h3><p>Einige Juristen gehen davon aus, dass ein Hinweis auf die Verwendung von Social Plug-ins in der <strong>Datenschutzerklärung </strong>oder im Impressum zur Datenschutzkonformität ausreicht.<strong> </strong>Denn in § 15 Abs. 1 Satz 1 TMG heißt es: &#8221;(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten).&#8221; Im <a
href="http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/11/08/facebook-gefallt-mir-vs-datenschutz/" target="_blank">Shopbetreiber-Blog</a> ist nachzulesen:</p><blockquote><p>Demnach wäre die Datenübermittlung an Facebook zulässig, wenn sie für  die Nutzung der Website erforderlich ist. Dies kann angenommen werden,  wenn man zugrunde legt, dass ein Seitenbetreiber grundsätzlich selbst  bestimmen kann, wie seine Seite aussieht. Baut dieser den &#8220;Gefällt  mir&#8221;-Button oder ein anderes Facebook Plugin in die Seite ein, so sind  diese erforderlicher Bestandteil der Seite und die Datenübermittlung an  Facebook somit ebenfalls erforderlich und damit zulässig.&#8221;</p></blockquote><h3><strong>Erste Gerichtsentscheidung: <span>Ist die Datenschutzproblematik damit gelöst?</span></strong></h3><p>Inzwischen wurde ein Online-Händler von einem Konkurrenten <strong>abgemahnt</strong>, weil er Website-Besucher nicht in einer Datenschutzerklärung über den Einsatz des Like-Buttons aufklärte. Das Landgericht Berlin hat aber den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen der Integration des Like-Buttons aber abgelehnt. Ist das Problem damit vorerst für Unternehmen gelöst? <a
href="http://spreerecht.de/facebook/2011-03/erste-gerichtsentscheidung-like-button-ohne-datenschutzerklaerung-ist-nicht-wettbewerbswidrig-aber" target="_blank">Thomas Schwenke schreibt im Blog Spreerecht</a>:</p><blockquote><p>Keineswegs, denn</p><ol><li>es ist <strong>nur eine Entscheidung</strong> und man weiß nicht wie andere Gerichte verfahren, zudem</li><li>erging die Entscheidung in einem <strong>Schnellverfahren </strong>und letztendlich sagte das Gericht nur,</li><li>dass eine <strong>Abmahnung durch Konkurrenten nicht möglich ist</strong>. Dass kein Datenschutzverstoß vorliegt und auch Individuen keine Abmahnungen aussprechen könnten, sagte das Gericht nicht. Das bedeutet, ein <strong>gewiefter Konkurrent</strong> lässt nicht im Namen seines Unternehmens abmahnen, sondern wird das als Privatperson tun und dabei bessere Erfolgschancen haben.</li></ol></blockquote><h2>Wie können sich Unternehmen schützen?</h2><p>Unternehmen haben mehrere Möglichhkeiten, mit der Problematik umzugenen:</p><ol><li>Sie <strong>verzichten</strong> ganz auf die Integration von Facebook auf Ihren Seiten.</li><li>Sie <strong>verlinken</strong> nur auf Ihre Facebook-Seite und integrieren keine Social Plug-Ins.</li><li>Sie laden die Facebook Social Plug-Ins nur <strong>mit Einwilligung</strong> der Nutzer ein. Dies kann z.B. in der Form umgesetzt werden, dass zuerst nur ein Bild von den eigenen Servern auf der Website erscheint. Eerst mit Klicken auf das Bild, das auch einen Datenschutzhinweis enthalten sollte, werden die Plug-Ins nachgeladen. Hier finden Sie eine <a
href="http://www.activemind.de/facebook-button-datenschutzkonform-einsetzen/" target="_blank">Anleitung um mit JavaScript Like-Button und &#8220;Gefällt mir&#8221; datenschutz-konform einbinden</a>.</li><li>Sie integrieren Facebook Social Plug-Ins und klären den Besucher in einer <strong>Datenschutzerklärung</strong> auf.</li></ol><h2>Muster-Datenschutzerklärungen zu Facebook</h2><ul><li><a
title="Vorlage/Muster Datenschutzerklärung" href="http://www.activemind.de/facebook-like-button-datenschutzerklarung-vorlage/" target="_blank">http://www.activemind.de/facebook-like-button-datenschutzerklarung-vorlage/</a></li><li><a
href="http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/6590-facebook-like-button-datenschutz-disclaimer.html">http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/6590-facebook-like-button-datenschutz-disclaimer.html</a></li><li><a
href="http://spreerecht.de/datenschutz/2010-10/das-rechtliche-risiko-bei-facebooks-like-button-inkl-muster-fuer-die-datenschutzerklaerung#privacypolicy">http://spreerecht.de/datenschutz/2010-10/das-rechtliche-risiko-bei-facebooks-like-button-inkl-muster-fuer-die-datenschutzerklaerung#privacypolicy</a></li></ul><h2>Facebook für Unternehmen</h2><ul><li><a
href="http://www.meck-online.de/was-ist-eigentlich-facebook/" title="Was ist eigentlich Facebook">Was ist eigentlich Facebook?</a></li><li><a
href="http://www.meck-online.de/facebook-fanseite-erstellen-und-einrichten/" title="Facebook Fanseite erstellen und einrichten (Tutorial)">Facebook Fanseite erstellen und einrichten (Tutorial)</a></li><li><a
href="http://www.meck-online.de/7-regeln-fur-den-start-ins-facebook-marketing/" title="7 Regeln für den Start ins Facebook-Marketing">7 Regeln für den Start ins Facebook-Marketing</a></li><li><a
href="http://www.meck-online.de/in-drei-schritten-zur-community-mit-einer-facebook-seite-fur-unternehmen/" title="In drei Schritten zur Facebook-Community">In drei Schritten zur Community mit einer Facebook-Seite</a></li><li><a
href="http://www.meck-online.de/ubersicht-der-facebook-social-plug-ins-wie-die-like-box-gefallt-mir-button/" title="Übersicht der Facebook Social Plug-Ins wie die Like Box &#038; Gefällt mir-Button">Übersicht der Facebook Social Plug-Ins wie die Like Box &#038; Gefällt mir-Button</a></li><li><a
href="http://www.meck-online.de/facebook-social-plug-ins-datenschutzhinweis-like-box-gefaellt-mir/" title="Facebook Social Plug-ins und der Datenschutz (Like Box &#038; Gefällt mir)">Facebook Social Plug-ins und der Datenschutz (Like Box &#038; Gefällt mir)</a></li></ul> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.meck-online.de/facebook-social-plug-ins-datenschutzhinweis-like-box-gefaellt-mir/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>2</slash:comments> </item> <item><title>eBook Internetrecht: Aktualisierte Version kostenlos downloaden</title><link>http://www.meck-online.de/ebook-internetrecht-aktualisierte-fassung-kostenlos/</link> <comments>http://www.meck-online.de/ebook-internetrecht-aktualisierte-fassung-kostenlos/#comments</comments> <pubDate>Mon, 01 Nov 2010 09:00:56 +0000</pubDate> <dc:creator>Ludwig Habersetzer</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemein]]></category> <category><![CDATA[Recht]]></category> <category><![CDATA[Internetrecht]]></category> <category><![CDATA[Online-Recht]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://web1742.wordpress7.konto.name/?p=1368</guid> <description><![CDATA[Neuauflage des Internetrecht-Kompendium der Uni Münster Zweimal im Jahr aktualisiert Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Universität Münster sein kostenloses Internetrecht-Kompendium. Nun steht eine neue Auflage mit neuen Urteilen und Literaturhinweisen auf den Seiten der Universität Münster zum Download bereit. Der &#8220;Rechtsnavigator&#8221; verdeutlicht Unternehmen die Rechtslage im Internet. Das erstmals im Jahre 2003 veröffentlichte Skriptum [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<h1>Neuauflage des Internetrecht-Kompendium der Uni Münster</h1><p><img
class="size-full wp-image-1184 alignright" style="border: 1px solid black; margin-left: 10px;" title="recht" src="http://www.meck-online.de/wp-content/uploads/2010/01/recht.jpg" alt="Online-Recht" width="164" height="120" />Zweimal im Jahr aktualisiert Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Universität Münster sein kostenloses Internetrecht-Kompendium. Nun steht eine neue Auflage mit neuen Urteilen und Literaturhinweisen auf den Seiten der Universität Münster zum Download bereit. Der &#8220;Rechtsnavigator&#8221; verdeutlicht Unternehmen die Rechtslage im Internet. Das erstmals im Jahre 2003 veröffentlichte Skriptum richtet sich nach den Bedürfnissen der Internetanbieter: &#8220;Diese brauchen, um im Internet auftreten zu können,</p><ul><li>eine Kennung (dies verweist auf das Domainrecht),</li><li>Inhalte (ein Tummelplatz für das Immaterialgüterrecht),</li><li>Werbung und Marketing (hier kommen die Wettbewerbsrechtler zu Wort),</li><li>den Kontakt zum Kunden (was zu Ausführungen zum Vertragsschluss und zum E-Commerce-Recht führt)</li><li>sowie Daten der Kunden (hier kontrollieren die Experten des Datenschutzrechts).</li></ul><p>Abschließend findet sich noch ein Abschnitt zu der Frage, wer für alle diese Rechtsanforderungen haftet. Schließlich wird auch noch auf das Problem der Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen im Internet eingegangen. Gerade das Vollstreckungsrecht ist der archimedische Punkt der Internetdiskussion” (Quelle: Vorwort des Skriptums Internetrecht von Prof. Hoeren).</p><p><a
title="Zum Download des Internetrecht-Kompendium der Universität Münster (Prof. Hoeren)" href="http://vg01.met.vgwort.de/na/d4b61ef2ef5b43ffbaf310c6e11330ed?l=http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Internetrecht_September%202010.pdf" target="_blank">Zum Download des Internetrecht-Kompendium</a> (Stand September 2010)</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.meck-online.de/ebook-internetrecht-aktualisierte-fassung-kostenlos/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Abmahnungsgefahr: Neue Angaben im Impressum durch DL-InfoV nötig</title><link>http://www.meck-online.de/abmahnungsgefahr-neue-angaben-im-impressum-durch-dl-infov-notig/</link> <comments>http://www.meck-online.de/abmahnungsgefahr-neue-angaben-im-impressum-durch-dl-infov-notig/#comments</comments> <pubDate>Wed, 09 Jun 2010 08:00:14 +0000</pubDate> <dc:creator>Ludwig Habersetzer</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemein]]></category> <category><![CDATA[Recht]]></category> <category><![CDATA[Anbieterkennzeichnung]]></category> <category><![CDATA[Impressum]]></category> <category><![CDATA[Internetrecht]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.meck-online.de/?p=2210</guid> <description><![CDATA[Am 17.05.2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung in Kraft getreten. Dadurch müssen Dienstleister zusätzliche Informationen zu Ihrem Unternehmen, der Art und Weise des Vertragsschlusses, Haftpflichtversicherung u.v.m. machen. Besonders für Dienstleister im Internet sind die neuen Imformationspflichten von Bedeutung: Es droht eine neue Abmahnungswelle!]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><img
class="alignright size-full wp-image-1184" style="margin-left: 10px; border: 1px solid black;" title="recht" src="http://www.meck-online.de/wp-content/uploads/2010/01/recht.jpg" alt="Online-Recht" width="164" height="120" />Am 17.05.2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung in Kraft getreten. Dadurch müssen Dienstleister zusätzliche Informationen zu Ihrem Unternehmen, der Art und Weise des Vertragsschlusses, Haftpflichtversicherung u.v.m. machen. Besonders für Dienstleister im Internet sind die neuen Imformationspflichten von Bedeutung: Es droht eine neue Abmahnungswelle!</p><h1>Abmahnungen vorbeugen: Impressum ergänzen!</h1><p>Die zahlreichen gesetzlichen Vorgaben für das Impressum müssen nun durch die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) ergänzt werden. Sie gilt für alle Dienstleister, die in der EU niedergelassen sind. Die Verordnung nennt Angaben, die dem Kunden immer zur Verfügung gestellt werden müssen und weitere Informationen, die auf Anfrage übermittelt werden müssen. Die DL-Info hat den Charakter einer so genannte  verbraucherschützende Norm. Deshalb können Verstöße gegen sie von Wettbewerbern abgemahnt werden.</p><h1>Interessante Beiträge und weiterführende Informationen</h1><ul><li><a
href="http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/6265-verordnung-informationspflichten-dienstleister-dl-infov.html" target="_blank">e-Recht24.de: Neue  Pflichtangaben für Dienstleister: Was Anbieter zur DL-InfoV wissen  müssen, um Abmahnungen zu vermeiden</a></li><li><a
title=" DL-InfoV: Wortlaut der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung" href="http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/6266-dienstleistungs-informationspflichten-verordnung-dl-infov.html" target="_blank">e-Recht24.de: DL-InfoV: Wortlaut der  Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung</a></li><li><a
title="Beitrag von Wilde Beuger &amp; Solmecke Rechtsanwälte" href="http://www.wb-law.de/news/allgemein/1571/ab-18052010-tritt-die-dienstleistungs-informationspflichten-verordnung-dl-infov-in-kraft-start-einer-neuen-abmahnwelle-befuerchtet/" target="_blank">Beitrag von Wilde Beuger &amp; Solmecke Rechtsanwälte</a></li></ul><p><strong>Rechtlicher Hinweis: </strong>Alle Hinweise zu rechtlichen Aspekten haben reinen Empfehlungscharakter. Es handelt sich nicht um juristisch verbindliche Auskünfte. Konsultieren Sie bitte Ihren Anwalt, um rechtlich 100%ig abgesichert zu sein!</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.meck-online.de/abmahnungsgefahr-neue-angaben-im-impressum-durch-dl-infov-notig/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Google erhöht Datenschutz: Plug-In gegen Analytics</title><link>http://www.meck-online.de/google-erhoht-datenschutz-plug-in-gegen-analytics/</link> <comments>http://www.meck-online.de/google-erhoht-datenschutz-plug-in-gegen-analytics/#comments</comments> <pubDate>Fri, 04 Jun 2010 08:00:02 +0000</pubDate> <dc:creator>Ludwig Habersetzer</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemein]]></category> <category><![CDATA[Informationssicherheit]]></category> <category><![CDATA[Recht]]></category> <category><![CDATA[Datenschutz]]></category> <category><![CDATA[Google]]></category> <category><![CDATA[Google Analytics]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.meck-online.de/?p=2201</guid> <description><![CDATA[Vor einigen Wochen berichteten wir bereits, dass Google auf die Kritik der Datenschützer reagieren wollte. Im Google Analytics Blog wurde angekündigt, dass in den nächsten Wochen ein Plug-In für Google Analytics veröffentlicht werden sollte, mit dem Nutzer die Surf-Verfolgung ihres Verhaltens unterbinden können. Laut eigenen Aussagen arbeitet Google bereits seit letztem Jahr an dem Plug-In. Nun steht eine Beta-Version eines Deaktivierungs-Plug-In für Google Analytics auf den Seiten von Google zum Download bereit. ]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><strong><img
class="alignright size-medium wp-image-2586" title="google" src="http://www.meck-online.de/wp-content/uploads/2010/06/google-300x119.jpg" alt="" width="200" height="79" />Vor einigen Wochen berichteten wir bereits, dass Google auf die Kritik der Datenschützer reagieren wollte. Im Google Analytics Blog wurde angekündigt, dass in den  nächsten Wochen ein Plug-In für Google Analytics veröffentlicht werden sollte,  mit dem Nutzer die Verfolgung ihres Surf-Verhaltens unterbinden können. Laut  eigenen Aussagen arbeitet Google bereits seit letztem Jahr an dem  Plug-In. Nun steht eine Beta-Version eines Deaktivierungs-Plug-In für Google Analytics auf den Seiten von Google zum Download bereit. </strong></p><h1>Anonymer Surfen mit dem Plug-In für Internet-Browser</h1><p>Laut den Angaben auf der Google Website wird das Plug-In den Nutzern die Kontrolle über Datenerfassung von Analytics geben: &#8220;Das Deaktivierungs-Add-on für Browser von Google Analytics gibt dem  Website-Besucher mehr Kontrolle darüber, welche Daten zu aufgerufenen  Websites von Google Analytics erfasst werden. Das Add-on teilt dem  JavaScript (ga.js) von Google Analytics mit, dass keine Informationen  über den Website-Besuch an Google Analytics übermittelt werden sollen.</p><p>Falls  Sie diese Funktion nutzen möchten, laden Sie das Add-on herunter und  installieren Sie es für Ihren aktuellen Webbrowser. Das  Deaktivierungs-Add-on für Browser von Google Analytics ist für Internet  Explorer (7 und 8), Google Chrome (4.x und höher) und Mozilla Firefox  (3.5 und höher) verfügbar.&#8221;</p><h1>Auch Webmaster können am Datenschutz arbeiten</h1><p><img
class="size-full wp-image-1184 alignleft" style="margin-right: 10px; border: 1px solid black;" title="recht" src="http://www.meck-online.de/wp-content/uploads/2010/01/recht.jpg" alt="Online-Recht" width="164" height="120" />Webmaster können nun außerdem bestimmen, ob Google Analytics den letzten Teil der IP-Adressen der Besucher einer Website löschen oder beibehalten soll. Weiterhin ist dadurch eine Ortung der Nutzer möglich, jedoch wird das Gebiet wesentlich größer, als es bei der Erfassung der vollständigen IP-Adresse war. Ohne diese kann kein Nutzer eindeutig über die IP identifiziert werden, so dass keine Einwilligung der Besucher einer Website gemäß der Datenschutzgesetze und dem <a
title="Beschluss des Düsseldorfer Kreises bezüglich IP-Adressen und Datenschutz" href="http://www.meck-online.de/allgemein/einheitliche-auslegung-dusseldorfer-kreis-formuliert-fur-web-analyse-neue-einheitliche-datenschutz-anforderungen/">Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom November 2009</a> nötig ist. Dazu muss folgender <a
title="Code für Tracking API von Google Analytics" href="http://code.google.com/intl/de-DE/apis/analytics/docs/gaJS/gaJSApi_gat.html#_gat._anonymizeIp">Code in die Tracking API von Google Analytics</a> eingebunden werden: <code>_gat._anonymizeIp(); </code>Für Website-Betreiber mit regionalen Fokus wird die Einschränkung allerdings von Nachteil sein: Sie werden durch die Verkürzung der IP-Adresse keine lokalen Daten mehr erhalten.</p><h1>Datenschutz nun gegeben?</h1><p>Die Kürzung der IP-Adresse und das Plug-In scheinen ein großer Schritt zu sein. Erfahrungsgemäß nutzen jedoch viele Nutzer selten solche Plug-Ins. Gleichzeitig wird die Einbindung des Google-Codes nicht für jeden einfach sein. Besser wäre eine Deaktivierung über Button oder Häckchen. Insofern wird Google auch weiterhin viele Informationen über seine Nutzer sammeln können.</p><h1>Informationen und Links</h1><ul><li><a
title="Download des Plug-Ins für die Deaktivierung von Analytics" href="http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de" target="_blank">Download des Plug-Ins für die Deaktivierung von Analytics</a></li><li><a
title="Google Code zur Anonymisierung der IP-Adressen" href="http://code.google.com/intl/de-DE/apis/analytics/docs/gaJS/gaJSApi_gat.html#_gat._anonymizeIp" target="_blank">Google Code zur Anonymisierung der IP-Adressen</a></li><li><a
title="Beschluss des Düsseldorfer Kreises bezüglich IP-Adressen und Datenschutz" href="http://www.meck-online.de/allgemein/einheitliche-auslegung-dusseldorfer-kreis-formuliert-fur-web-analyse-neue-einheitliche-datenschutz-anforderungen/">Beschluss des Düsseldorfer Kreises bezüglich IP-Adressen und Datenschutz</a></li></ul> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.meck-online.de/google-erhoht-datenschutz-plug-in-gegen-analytics/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>WLAN-Nutzer sollten ihr Funknetz absichern</title><link>http://www.meck-online.de/wlan-nutzer-sollten-ihr-funknetz-absichern/</link> <comments>http://www.meck-online.de/wlan-nutzer-sollten-ihr-funknetz-absichern/#comments</comments> <pubDate>Wed, 26 May 2010 08:00:36 +0000</pubDate> <dc:creator>Ludwig Habersetzer</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemein]]></category> <category><![CDATA[Informationssicherheit]]></category> <category><![CDATA[Recht]]></category> <category><![CDATA[IT-Sicherheit]]></category> <category><![CDATA[WLAN]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://www.meck-online.de/?p=2137</guid> <description><![CDATA[Ein Funknetz im Haus ist praktisch: Allerdings sollten die Anschluss-Inhaber ihr Funknetz vor Missbrauch schützen. Dazu rät der BITKOM nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Danach sind Inhaber ungesicherter WLAN-Netze für illegale Downloads Anderer zwar nicht schadenersatzpflichtig, können aber abgemahnt und auf Unterlassung verklagt werden. Eine Verschlüsselung des WLAN sei auch wichtig für die Sicherheit persönlicher Daten.]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Mehr als die Hälfte der rund 25 Millionen deutschen Breitband-Internetzugänge werden mit einem Drahtlos-Netzwerk (WLAN) betrieben, schätzt der Hightech-Verband BITKOM. Ein Funknetz im Haus ist praktisch: Allerdings sollten die Anschluss-Inhaber ihr Funknetz vor Missbrauch schützen. Dazu rät der BITKOM nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Danach sind Inhaber ungesicherter WLAN-Netze für illegale Downloads Anderer zwar nicht schadenersatzpflichtig, können aber abgemahnt und auf Unterlassung verklagt werden. Eine Verschlüsselung des WLAN sei auch wichtig für die Sicherheit persönlicher Daten.</p><p>BITKOM gibt Tipps, wie sich Inhaber von WLAN-Anschlüssen vor unbefugter und illegaler Nutzung schützen können.</p><h1>1. Zugang verschlüsseln</h1><p>Ist das WLAN nicht verschlüsselt, können sich Unbekannte ins Funknetz einklinken und zum Beispiel Raubkopien aus dem Web laden. Auch E-Mails und persönliche Daten auf dem PC sind dann nicht mehr sicher. Deshalb sollten Anschluss-Inhaber die drahtlose Datenübertragung verschlüsseln. Dafür sollten die aktuellen Standards WPA und WPA2 eingesetzt werden. Der ältere WEP-Standard gilt inzwischen als unsicher und sollte nicht mehr verwendet werden. Als Kennwort eignet sich eine willkürliche Kombination aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen – keine Eigennamen oder Begriffe aus dem Wörterbuch.</p><h1>2. Kreis der Nutzer beschränken</h1><p>Ist der Zugang einmal verschlüsselt, brauchen alle Nutzer des WLAN-Anschlusses den richtigen Code. Der Anschluss-Inhaber sollte ihn nur Personen geben, denen er vertraut. Wichtig ist, dass WG-Mitbewohner, Gäste oder Nachbarn den Zugang nur für legale Zwecke nutzen. Wer ein WLAN sein eigen nennt, sollte dazu alle Mit-Surfer verpflichten – wenn es sein muss, schriftlich. Eine weiterer Sicherheits-Tipp: den WLAN-Code regelmäßig wechseln. Das bietet sich vor allem bei Funknetzen an, auf die ein wechselnder Kreis von Nutzern zugreift.</p><h1>3. Abmahnungen gründlich prüfen</h1><p>Wenn Musik- und Filmanbieter den Tausch von Raubkopien feststellen, schicken sie oft eine Abmahnung an beteiligte Internet-Nutzer. Deren Adressen bekommen sie von den Providern, die sich an der Aufklärung von Straftaten beteiligen müssen. Tipp: Auf jeden Fall reagieren – sonst kann der Abmahner bei Gericht vorläufigen Rechtsschutz beantragen (Einstweilige Verfügung). Dann wird die Auseinandersetzung teurer. Wer eine Abmahnung erhält, sollte möglichst einen Anwalt einschalten. Schließlich können die Forderungen zu hoch oder gar unbegründet sein. Inhalt des Schreibens ist meist auch eine Unterlassungserklärung. Wenn der Anschluss-Inhaber sie unterschreibt, muss er künftig unerlaubte Datei-Transfers verhindern, indem er etwa beanstandete Tauschbörsen mit einem Firewall-Programm sperrt – sonst droht ein Strafgeld.</p><p><strong>Rechtlicher Hinweis: </strong>Die Informationen in dieser Veröffentlichung wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Ihre Verwendung liegt in der Verantwortung der Nutzer, eine Haftung wird ausgeschlossen.</p><p>Quelle: <a
href="http://www.bitkom.org/de/presse/8477_63845.aspx">http://www.bitkom.org/de/presse/8477_63845.aspx</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.meck-online.de/wlan-nutzer-sollten-ihr-funknetz-absichern/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Leitfaden für die Datenschutzerklärung vom BITKOM</title><link>http://www.meck-online.de/leitfaden-fur-die-datenschutzerklarung-vom-bitkom/</link> <comments>http://www.meck-online.de/leitfaden-fur-die-datenschutzerklarung-vom-bitkom/#comments</comments> <pubDate>Wed, 28 Apr 2010 07:00:44 +0000</pubDate> <dc:creator>Ludwig Habersetzer</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemein]]></category> <category><![CDATA[Informationsmaterialien]]></category> <category><![CDATA[Recht]]></category> <category><![CDATA[Auftragsdatenverarbeitung]]></category> <category><![CDATA[Datenschutz]]></category> <category><![CDATA[Mustervertrag]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://web1742.wordpress7.konto.name/?p=1731</guid> <description><![CDATA[Datenschutzrechtlich ist die so genannte Auftragsdatenverarbeitung besonders problematisch. Nun hat der BITKOM einen Leitfaden für Unternehmen veröffentlicht, die ihre Datenverarbeitung teilweise oder ganz auf externe Dienstleister übertragen. Der Leitfaden gibt Hilfestellung zur Gestaltung der Verträge mit Ihren externen Dienstleistern inklusive eines Mustertextes.
]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Datenschutz ist eine heikle Angelegenheit. Oft ist die Rechtslage für Unternehmen undurchsichtig und kompliziert. Der Schutz persönlicher Informationen gewinnt an Bedeutung, jedoch ist das Datenschutzrecht noch nicht gänzlich an die heutigen technischen Möglichkeiten der Datenerfassung, -speicherung und -übertragung angepasst worden.</p><h1>Datenschutz bei der Auftragsdatenverarbeitung ist eine große Herausforderung</h1><p><img
class="alignright size-full wp-image-1184" style="margin-left: 10px; border: 1px solid black;" title="Icon Recht" src="http://www.meck-online.de/wp-content/uploads/2010/01/recht.jpg" alt="Online-Recht" width="164" height="120" />Besonders problematisch ist die so genannte Auftragsdatenverarbeitung.  Nun hat der BITKOM einen Leitfaden für Unternehmen veröffentlicht, die  ihre  Datenverarbeitung teilweise oder ganz auf externe Dienstleister   übertragen. Der Leitfaden gibt Hilfestellung zur Gestaltung der Verträge  mit Ihren externen Dienstleistern inklusive eines Mustertextes.</p><p>Durch die Auslagerung von Datenverarbeitungsprozessen und deren Übertragung  auf eine externe Dienstleister ist für viele Unternehmen eine  Möglichkeit, unternehmensfremdes Know-how zu nutzen und gleichzeitig Kosten zu  sparen. An die Auftragsdatenverarbeitung stellt das  Bundesdatenschutzgesetz aber hohe Anforderungen, deren Missachtung Sanktionen  nach sich ziehen können.</p><h1>Hilfe bei der Gestaltung der Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung</h1><p>Um Auftraggebern und Auftragnehmern Klarheit zu  verschaffen, enthält der BITKOM-Leitfaden eine so genannte  Mustervertragsanlage. Darin steht, an welche Standards sich Unternehmen  nach der Novelle des Datenschutzgesetzes seit 2009 halten müssen. Die  Publikation ist gratis abrufbar unter <a
href="http://www.bitkom.org/de/publikationen/38336_45940.aspx" target="_blank">www.bitkom.org/de/publikationen/38336_45940.aspx</a>.</p><p>Quelle: BITKOM</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.meck-online.de/leitfaden-fur-die-datenschutzerklarung-vom-bitkom/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Hilfe vom Bundesministerium der Justiz &#8211; Leitfaden fürs Impressum</title><link>http://www.meck-online.de/hilfe-vom-bundesministerium-der-justiz-leitfaden-furs-impressum/</link> <comments>http://www.meck-online.de/hilfe-vom-bundesministerium-der-justiz-leitfaden-furs-impressum/#comments</comments> <pubDate>Wed, 21 Apr 2010 08:00:26 +0000</pubDate> <dc:creator>Ludwig Habersetzer</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemein]]></category> <category><![CDATA[Informationsmaterialien]]></category> <category><![CDATA[Recht]]></category> <category><![CDATA[Anbieterkennzeichnung]]></category> <category><![CDATA[BMJ]]></category> <category><![CDATA[Impressum]]></category> <category><![CDATA[Impressumspflicht]]></category> <category><![CDATA[TMG]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://web1742.wordpress7.konto.name/?p=1728</guid> <description><![CDATA[Der Leit­fa­den des Bundesministeriums der Justiz klärt diese Fra­gen und dient Ge­wer­be­trei­ben­den mit einem In­ter­net-Auf­tritt, ihr Impressum (auch Anbieterkennzeichnung ge­nannt) nach den An­for­de­run­gen des Te­le­me­di­en­ge­set­zes (TMG) zu ge­stal­ten. Mit dem Leitfaden können Un­ter­neh­men, die Waren und Diens­te im In­ter­net an­bie­ten, erkennen, was sie bei der Selbst­aus­kunft nach dem Te­le­me­di­en­ge­setz zu be­ach­ten haben. Bitte beachten Sie, dass dies im Ein­zel­fall eine recht­li­che Be­ra­tung nicht er­set­zen kann. Dennoch hilft der Leitfaden, die be­ste­hen­den Pflich­ten über­haupt zu er­ken­nen.]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p><img
class="alignright size-full wp-image-1184" style="margin-left: 10px; margin-bottom: 10px; border: 1px solid black;" title="recht" src="http://www.meck-online.de/wp-content/uploads/2010/01/recht.jpg" alt="Online-Recht" width="164" height="120" />Das <a
href="http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/index.html" target="_blank">Telemediengesetzt (TMG)</a> er­legt be­stimm­ten Diens­te­an­bie­tern die Impressumspflicht auf, die vor allem dem Ver­brau­cher­schutz die­nen. In der Anbierterkennzeichnung (Impressum) müssen In­for­ma­tio­nen angegeben werden, die Ver­brau­cher in die Lage versetzen, die Se­rio­si­tät der Diensteanbieter zu über­prü­fen, bevor sie deren Diens­te in An­spruch neh­men.</p><p>Neben den Verbrauchern haben auch Un­ter­neh­men haben ein In­ter­es­se daran, die er­for­der­li­chen In­for­ma­tio­nen über an­de­re Markt­teil­neh­mer zu erhalten, um ein wett­be­werbs­recht­lich ein­wand­frei­es Ver­hal­ten durch­set­zen zu kön­nen. Wenn in der Anbieterkennzeichnung von Diensteanbietern falsche Angaben oder Informationen fehlen, ist dies ein Abmahnungsgrund. Doch wann be­steht eine An­bie­ter­kenn­zeich­nungs­pflicht? Wel­che An­ga­ben sind im Im­pres­sum zu ma­chen und wie ist die­ses zu ge­stal­ten?</p><h1>Ab­mah­nun­gen ver­mei­den</h1><p>Der Leit­fa­den des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) klärt diese Fra­gen und dient Ge­wer­be­trei­ben­den mit einem In­ter­net-Auf­tritt, ihr Impressum (auch Anbieterkennzeichnung ge­nannt) nach den An­for­de­run­gen des <a
href="http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/index.html" target="_blank">Te­le­me­di­en­ge­set­zes  (TMG)</a> zu ge­stal­ten. Mit dem Leitfaden können Un­ter­neh­men, die Waren und Diens­te im In­ter­net an­bie­ten, erkennen, was sie bei der Selbst­aus­kunft nach dem Te­le­me­di­en­ge­setz zu be­ach­ten haben. Bitte beachten Sie, dass dies im Ein­zel­fall eine  recht­li­che Be­ra­tung nicht er­set­zen kann. Dennoch hilft der Leitfaden, die be­ste­hen­den Pflich­ten über­haupt zu er­ken­nen.</p><h1>Infos und Download</h1><ul><li><a
href="http://www.bmj.bund.de/enid/Handels-_und_Wirtschaftsrecht/Anbieterkennzeichnungspflicht_im_Internet_1ht.html" target="_blank">Informationen zum Leitfaden zur Gestaltung des Impressums auf den Seiten des BMJ</a></li><li><a
title="Leitfaden zur Impressumspflicht - Impressum" href="http://www.bmj.bund.de/files/-/3283/leitfaden_impressum_anbieterkennzeichnungspflicht_barrierefrei_090218.pdf" target="_blank">Download des Leitfadens zur Impressumspflicht</a></li></ul><p>Quelle: Bundesministerium der Justiz</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.meck-online.de/hilfe-vom-bundesministerium-der-justiz-leitfaden-furs-impressum/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Google arbeitet am Datenschutz: Analytics bald mit opt-out</title><link>http://www.meck-online.de/google-arbeitet-am-datenschutz-analytics-bald-mit-opt-out/</link> <comments>http://www.meck-online.de/google-arbeitet-am-datenschutz-analytics-bald-mit-opt-out/#comments</comments> <pubDate>Mon, 22 Mar 2010 09:00:49 +0000</pubDate> <dc:creator>Ludwig Habersetzer</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemein]]></category> <category><![CDATA[Informationssicherheit]]></category> <category><![CDATA[Online-Marketing]]></category> <category><![CDATA[Recht]]></category> <category><![CDATA[Datenschutz]]></category> <category><![CDATA[Google]]></category> <category><![CDATA[Google Analytics]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://web1742.wordpress7.konto.name/?p=1510</guid> <description><![CDATA[Der Suchmaschinenriese Google bietet neben seiner Internet-Suchmaschine viele weitere Dienste an. Darunter befindet sich auch ein Statistik-Werkzeug zur Analyse von Websites namens Google Analytics, das kostenlos genutzt werden kann und Administratoren viele Informationen über das Nutzerverhalten der Internetseite liefert. Was ist mit dem Datenschutz? Da diese Informationen nicht vom Betreiber der Website erhoben und gespeichert, [...]]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Der Suchmaschinenriese Google bietet neben seiner Internet-Suchmaschine viele weitere Dienste an. Darunter befindet sich auch ein Statistik-Werkzeug zur Analyse von Websites namens Google Analytics, das kostenlos genutzt werden kann und Administratoren viele Informationen über das Nutzerverhalten der Internetseite liefert.</p><h1>Was ist mit dem Datenschutz?</h1><p><img
class="alignright size-medium wp-image-2586" style="margin-left: 10px; " title="google" src="http://www.meck-online.de/wp-content/uploads/2010/06/google-300x119.jpg" alt="" width="200" height="79" />Da diese Informationen nicht vom Betreiber der Website erhoben und gespeichert, sondern durch Google aufbereitet werden, wirft der Einsatz des Web-Analyse-System viele datenschutzrechtliche Fragen auf. Google Analytics steht hier besonders in der Kritik, da Administratoren nicht kontrollieren können, was mit den gesammelten Daten geschieht und wo diese gespeichert werden, so dass die Datenschutzbestimmung nicht eingehalten werden können. Ferner werden bei der Web-Analyse die IP-Adresse gespeichert, die der Düsseldorfer Kreis als personenbezogenes Datum ansieht. Unter diese Umständen muss entsprechend der deutschen Datenschutzbestimmungen vor der Erhebung der Daten eine Einwilligung vom Nutzer eingeholt werden.</p><h1>Lösung durch Opt-Out?</h1><p>Nun hat Google im Google Analytics Blog angekündigt, dass in den nächsten Wochen ein Plug-In für Google Analytics veröffentlicht wird, mit dem Nutzer die Verfolgung ihres Verhaltens unterbinden können. Laut eigenen Aussagen arbeitet Google bereits seit letztem Jahr an dem Plug-In, welches nun kurz vor der Fertigstellung steht. Gegenwärtig werde die Funktionalität noch getestet. Ob diese nutzerorientierte Ausstiegsfunktion den deutschen Datenschützern genügt, bleibt abzuwarten.</p><p><a
title="Link zur Ankündigung im Google Analytics Blog" href="http://analytics.blogspot.com/2010/03/more-choice-for-users-browser-based-opt.html">Link zur Ankündigung im Google Analytics Blog</a></p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.meck-online.de/google-arbeitet-am-datenschutz-analytics-bald-mit-opt-out/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>Neue Datenschutz-Anforderungen für Web-Analyse vom Düsseldorfer Kreis</title><link>http://www.meck-online.de/einheitliche-auslegung-dusseldorfer-kreis-formuliert-fur-web-analyse-neue-einheitliche-datenschutz-anforderungen/</link> <comments>http://www.meck-online.de/einheitliche-auslegung-dusseldorfer-kreis-formuliert-fur-web-analyse-neue-einheitliche-datenschutz-anforderungen/#comments</comments> <pubDate>Mon, 08 Mar 2010 07:12:22 +0000</pubDate> <dc:creator>Ludwig Habersetzer</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemein]]></category> <category><![CDATA[Informationsmaterialien]]></category> <category><![CDATA[Informationssicherheit]]></category> <category><![CDATA[Recht]]></category> <category><![CDATA[Checkliste]]></category> <category><![CDATA[Datenschutz]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://web1742.wordpress7.konto.name/?p=1246</guid> <description><![CDATA[Web-Analyse ist eine wichtige Maßnahme zur Optimierung einer Online-Präsenz - das ist unbestritten. Der Einsatz von Web-Analyse-Systemen zur Analyse des Besucherverhaltens wirft aber immer auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Gesetzlich geregelt wird diese Thematik zum einen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das grundlegende Vorgaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten macht. Zum anderen enthält das Telemediengesetz (TMG) spezielle Regelungen für die Erhebung und Verarbeitung von Daten über Telemedien, also auch auf Websites. Die Auslegung dieser Gesetze ist Ländersache und obliegt den Datenschutzbeauftragten der einzelnen Bundesländer.]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Web-Analyse ist eine wichtige Maßnahme zur Optimierung einer Online-Präsenz &#8211; das ist unbestritten. Der Einsatz von Web-Analyse-Systemen zur Analyse des Besucherverhaltens wirft aber immer auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Gesetzlich geregelt wird diese Thematik zum einen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das grundlegende Vorgaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten macht. Zum anderen enthält das Telemediengesetz (TMG) spezielle Regelungen für die Erhebung und Verarbeitung von Daten über Telemedien, also auch auf Websites. Die Auslegung dieser Gesetze ist Ländersache und obliegt den Datenschutzbeauftragten der einzelnen Bundesländer.</p><p><img
class="alignright size-full wp-image-1184" style="border: 1px solid black; margin-left: 10px;" title="recht" src="http://www.meck-online.de/wp-content/uploads/2010/01/recht.jpg" alt="Online-Recht" width="164" height="120" />Bisher herrschte bei der Auslegung der Datenschutzgesetze im Bereich des Webtrackings Uneinheitlichkeit. Die einzelnen Landesdatenschutzbehörden interpretierten die Gesetzesvorgaben unterschiedlich. Das ist nun vorbei. Ende November 2009 hat der Düsseldorfer Kreis, die Vereinigung der obersten Aufsichtsbehörden für Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, eine bundesweit einheitliche Auslegung der gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung von Nutzungsprofilen im Internet beschlossen.</p><p>Der Beschluss des Düsseldorfer Kreises ist zwar rechtlich nicht bindend, aber die Aufsichtsbehörden werden das Gesetz künftig entsprechend ihrem gemeinsamen Beschluss auslegen. Website-Betreibern drohen daher bei Nichtbeachtung der Anforderungen rechtliche Schritte der Aufsichtsbehörden. Dabei können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt und Verbotsverfügungen ausgesprochen werden. Sollte es soweit kommen, steht es jedem betroffenen Unternehmen frei, die Rechtmäßigkeit von einem Gericht prüfen zu lassen. Es ist allerdings wenig wahrscheinlich, dass ein Gericht von dem Beschluss einer so wichtigen und auch sachkompetenten Vereinigung wie dem Düsseldorfer Kreis abweichen wird. Fakt ist: Website-Betreiber sind gut beraten, die Anforderungen der obersten Aufsichtsbehörden vollständig umzusetzen, wenn sie etwaige Strafen und die damit verbundenen Kosten und Aufwände vermeiden möchten. Alleine der umfangreiche Schriftverkehr eines Prüfungsverfahrens, der schwerlich ohne qualifizierte Hilfe zu bewältigen ist, verursacht oft erhebliche Kosten. Obwohl die Datenschutzbehörden kaum in der Lage sein werden, alle Verstöße zu verfolgen, ist zu erwarten, dass sie zumindest Exempel statuieren. Website-Betreiber sollten die neuen Datenschutzanforderungen bei der Web-Analyse aber auch aus einem ganz anderen Grund ernst nehmen: Datenschutzkonformität und Transparenz sind Verkaufsargumente und wichtige Bausteine für den Online-Erfolg.</p><p>etracker hat die Beschlüsse des Düsseldorfer Kreises in einer Checkliste aufgearbeitet, anhand derer Website-Betreiber ganz leicht prüfen können, ob sie mit ihrer Web-Analyse-Lösung auch die jetzt geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen.</p><p>Die Checkliste können Sie hier herunterladen: <a
href="http://www.ecommerce-leitfaden.de/download/Anforderungskatalog_Datenschutz.pdf">Checkliste zum Datenschutz von etracker</a></p><p>Quelle: etracker GmbH</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.meck-online.de/einheitliche-auslegung-dusseldorfer-kreis-formuliert-fur-web-analyse-neue-einheitliche-datenschutz-anforderungen/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> <item><title>In 10 Schritten zum rechtssicheren Online-Shop &#8211; Neuauflage des Praxishandbuchs von Trusted Shops</title><link>http://www.meck-online.de/in-10-schritten-zum-rechtssicheren-online-shop-neuauflage-des-praxishandbuchs-von-trusted-shops/</link> <comments>http://www.meck-online.de/in-10-schritten-zum-rechtssicheren-online-shop-neuauflage-des-praxishandbuchs-von-trusted-shops/#comments</comments> <pubDate>Fri, 05 Feb 2010 11:11:50 +0000</pubDate> <dc:creator>Ludwig Habersetzer</dc:creator> <category><![CDATA[Allgemein]]></category> <category><![CDATA[Informationsmaterialien]]></category> <category><![CDATA[Recht]]></category> <category><![CDATA[Handbuch]]></category> <category><![CDATA[Informationsmaterial]]></category> <category><![CDATA[Online-Shop]]></category> <guid
isPermaLink="false">http://213.214.11.183/meck-wp/?p=821</guid> <description><![CDATA[Trusted Shops hat sein Praxishandbuch für die rechtssichere Gestaltung von Kaufprozessen im Online-Shop überarbeitet und erweitert. Hinzugefügt wurden eine Vielzahl von relevanten Gerichtsentscheidungen sowie Musterformulierungen und Checklisten für Shopbetreiber.]]></description> <content:encoded><![CDATA[<p>Trusted Shops hat sein Praxishandbuch für die rechtssichere Gestaltung von Kaufprozessen im Online-Shop überarbeitet und erweitert. Hinzugefügt wurden eine Vielzahl von relevanten Gerichtsentscheidungen sowie Musterformulierungen und Checklisten für Shopbetreiber.</p><p>Das Whitepaper hilft auf ca. 30 Seiten juristischen Laien in vielen Rechtsfragen bei Online-Shops. Berücksichtigt werden insbesondere die Themen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Impressum (Anbieterkennzeichnung), Widerrufs- und Rückgaberecht, Datenschutz, Lieferinformation, Vertragsschluss und Zahlung.</p><p>Das mehr Informationen zum Handbuch und dessen kostenlosen Download finden sie auf den Seiten von Trusted Shops unter <a
title="Link zu  Informationen und Download des Handbuchs &quot;In 10 Schritten zum rechtsicheren Online-Shop&quot;" href="http://www.trustedshops.de/shop-info/whitepaper-ecommerce-recht-online-shop/" target="_blank">http://www.trustedshops.de/shop-info/whitepaper-ecommerce-recht-online-shop/</a>.</p> ]]></content:encoded> <wfw:commentRss>http://www.meck-online.de/in-10-schritten-zum-rechtssicheren-online-shop-neuauflage-des-praxishandbuchs-von-trusted-shops/feed/</wfw:commentRss> <slash:comments>0</slash:comments> </item> </channel> </rss>
