Die E-Bilanz kommt!

2 Apr

In Zukunft sind alle bilanzierenden Unternehmen – unabhängig davon, wie groß sie sind – verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Für das Geschäftsjahr 2012 wird es zwar von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn der Jahresabschluss noch auf Papier eingereicht wird (Nichtbeanstandungsregelung). Spätestens jedoch für das Geschäftsjahr 2013 ist die elektronische Übermittlung verpflichtend. Wird dennoch nicht elektronisch eingereicht, folgt eine Androhung und ggf. Festsetzung von Zwangsgeld.
Schon in der Buchführung 2012 legen Sie die Grundlagen für eine einfach abzuwickelnde elektronische Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung in 2013 oder 2014. Es ergeben sich neue Anforderungen an das betriebliche Rechnungswesen. Softwaresysteme, die der Buchführung vorgelagert sind, müssen eventuell angepasst werden.

Wie sind zukünftig Form und Inhalt der elektronischen Datenübermittlung gestaltet?
Der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung sind in Form eines von der Finanzverwaltung vorgeschriebenen Datensatzes zu übermitteln. Für die Übermittlung des Datensatzes ist der XBRL-Standard zu verwenden und die Datensätze müssen der steuerlichen XBRL-Taxonomie entsprechen.

Was ist XBRL?
XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist ein internationaler Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. Durch diesen ist es möglich, Daten in standardisierter Form aufzubereiten. Die Daten können auch dazu genutzt werden Geschäftspartner, Kreditgeber oder Aufsichtsbehörden zu informieren oder im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht zu werden. Mittels einer so genannten Taxonomie wird die Struktur, aus der ein XBRL-Informationspaket besteht, wird genau definiert.

Was ist eine Taxonomie?
Im Wesentlichen ist unter Taxonomie ein erweiterter Kontenrahmen zu verstehen, den die Finanzverwaltung als Mindeststandard definiert hat. Sie definiert dabei verschiedenartige Elemente, wie etwa die einzelnen Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, als auch ihre Beziehung zueinander. Neu ist dabei, dass auch die Aufstellung einer steuerlichen Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich ist.

Was bedeutet das für Ihr Rechnungswesen und was ist zu tun?
Erhebliche Auswirkungen auf Ihr Finanz- und Rechnungswesen und den Rechnungslegungssystem ergeben die Abweichungen zu den bisher gebräuchlichen Kontenrahmen. Dies betrifft zum einen das Buchungsverhalten und zum anderen die unterjährige Behandlung von steuerrelevanten Sachverhalten.
Da die elektronische Übermittlung von Bilanzen im XBRL-Format an das Finanzamt bereits für das Wirtschaftsjahr 2012 beginnt, sollten Sie wenn möglich schon jetzt ihr Finanz- und Rechnungswesen auf XBRL-Konformität überprüfen und umstellen.

Das Jahr 2012 kann für die Vorbereitung auf diese neue gesetzliche Regelung genutzt werden.

Wir laden Sie hierzu am 20. April 2012 zu unseren kostenlosen Informationsveranstaltungen
„E-Bilanz – Sind Sie vorbereitet? Welchen Umstellungsaufwand müssen Unternehmen 2012 noch bewältigen?“ in Würzburg und Schweinfurt herzlich ein.
Nähere Informationen und Anmeldung unter www.meck-online.de.

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