Haben Sie schon umgestellt? Ab morgen gilt die Buttonlösung…

31 Jul

Spätestens am 1. August sind Onlinehändler verpflichtet, mehr Transparenz bei dem Verkauf Ihrer Ware über einen Online-Shop zu schaffen. Doch was muss genau umgesetzt werden? Im § 312g des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) werden zwei wesentliche Neuerungen verlangt:

1) Wesentliche Informationen müssen künftig klar und deutlich gekennzeichnet (hervorgehoben!) und formuliert werden. Hierzu zählen u. a.:

  • Merkmale der Ware wie Bezeichnung, Marke, Größe, etc.
  • Mindestvertragslaufzeiten bei einer andauernden oder sich wiederholenden Leistung
  • Gesamtpreis inklusive der einzelnen Bestandteile
  • Versandkosten

2) Aus der Beschriftung der Kaufen-Schaltfläche muss eindeutig hervorgehen, dass der Käufer einen Kauf tätigt.

  • Die Schaltfläche muss eindeutig gekennzeichnet sein und darf keine ablenkenden Formulierungen beinhalten. Zulässig sind z. B. „Zahlungspflichtig bestellen“, „Kaufen“ oder „Kostenpflichtig bestellen“
  • Der Button muss richtig platziert sein, am Besten am Ende der Seite, die zum Kaufabschluss führt.
  • Der Button darf genau einmal auf der Seite vorhanden sein und muss eine direkte Verbindung zu den Pflichtinformationen von 1) haben. Text oder andere Elemente zwischen dem Button und den Pflichtinformationen sind nicht erlaubt!

Bitte informieren Sie sich und überprüfen Sie Ihren Online-Shop!

Quellen und weiterführende Links:

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