Der Datenschutz ist eine heikle Angelegenheit. Oft ist die Rechtslage für Unternehmen undurchsichtig und kompliziert. Der Schutz persönlicher Informationen gewinnt an Bedeutung, jedoch ist das Datenschutzrecht noch nicht gänzlich an die heutigen technischen Möglichkeiten der Datenerfassung, -speicherung und -übertragung angepasst worden.
Datenschutz bei der Auftragsdatenverarbeitung ist eine große Herausforderung
Besonders problematisch ist die so genannte Auftragsdatenverarbeitung. Nun hat der BITKOM einen Leitfaden für Unternehmen veröffentlicht, die ihre Datenverarbeitung teilweise oder ganz auf externe Dienstleister übertragen. Der Leitfaden gibt Hilfestellung zur Gestaltung der Verträge mit Ihren externen Dienstleistern inklusive eines Mustertextes.
Durch die Auslagerung von Datenverarbeitungsprozessen und deren Übertragung auf eine externe Dienstleister ist für viele Unternehmen eine Möglichkeit, unternehmensfremdes Know-how zu nutzen und gleichzeitig Kosten zu sparen. An die Auftragsdatenverarbeitung stellt das Bundesdatenschutzgesetz aber hohe Anforderungen, deren Missachtung Sanktionen nach sich ziehen können.
Hilfe bei der Gestaltung der Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung
Um Auftraggebern und Auftragnehmern Klarheit zu verschaffen, enthält der BITKOM-Leitfaden eine so genannte Mustervertragsanlage. Darin steht, an welche Standards sich Unternehmen nach der Novelle des Datenschutzgesetzes seit 2009 halten müssen. Die Publikation ist gratis abrufbar unter www.bitkom.org/de/publikationen/38336_45940.aspx.
Quelle: BITKOM






